Aktuelles zu Versammlungen von Stockwerkeigentümergemeinschaften
In den letzten zwei Jahren hatte Corona die gesamte Branche vor viele Herausforderungen in der Durchführung der Versammlungen von Stockwerkeigentümergemeinschaften gestellt. So waren hybride oder reine Online-Versammlungen problemlos möglich oder es konnte bis vier Tage vor dem geplanten Präsenztermin die Versammlungsform zu hybrid oder einer Online-Versammlung geändert werden. Mit der Aufhebung der Covid-Massnahmen durch den Bundesrat am 16.02.2022 geht die Branche wieder einen Schritt zu dem, was in der Vergangenheit Normalität war. Versammlungen sind in Präsenzform wieder ohne Einschränkungen möglich. Auf der Website des SVIT gibt es hierzu weitere Informationen sowie eine Chronik: https://www.svit.ch/de/covid-19-wir-haben-es-geschafft
Eine Frage jedoch stellt sich: Was wünschen sich die Eigentümergemeinschaften? Ist es nicht gerade für diejenigen, die eine grössere Anreise haben, die Möglichkeit von Online- oder Hybridversammlungen sinnvoll? Ist es nicht ein Komfortgewinn, wenn man auch bei kurzer Anreise Zeit spart und bequem von zu Hause an der Versammlung teilnehmen kann, als wäre man vor Ort? Oder ist der jährliche direkte Austausch mit anderen ein wesentlicher Aspekt, der zu einer Gemeinschaft von Stockwerkeigentümern gehört? Ihre Meinung interessiert uns, denn wir wollen selbstverständlich kundenorientiert arbeiten.