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Steigende Energiepreise - Anpassung der Akontozahlungen?

Ein Weg, von möglichen Nachschüssen nicht völlig überrascht zu werden, ist die Erhöhung der (monatlichen oder quartalsweisen) Akontozahlungen. Was einfach tönt, muss in der Praxis gut geplant und durchgeführt sein.

Unser Tipp: Suchen Sie den Kontakt zu Mietern oder Eigentümern, um Vorkehrungen zu treffen.
Im Fall von Mietverhältnissen gilt: Eine Erhöhung der laufenden Akontozahlungen gilt als einseitige Vertragsänderung durch den Vermieter. Verwenden Sie dafür das amtliche Formular.

Doch wie verhält es sich im Stockwerkeigentum?

Hier werden bekanntermassen die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten (z.B. Heizungs- und Warmwasserkosten) über Wertquoten auf die einzelnen Eigentümer verteilt. Es können auch, wenn individuelle Zähler verbaut sind, die effektiven Verbräuche als Abrechnungsgrundlage herangezogen werden.

Die Immobilienverwaltung ist dafür verantwortlich, dass die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Die dafür notwendigen Gelder werden über Beitragsforderungen bereitgestellt, die auf dem Budget für das laufende Jahr basieren. Sprechen Sie daher sicherheitshalber Ihre Immobilienverwaltung an, damit hier keine böse Überraschung auf Sie als Eigentümer wartet.

Was haben wir getan? Wir haben vorausschauend bereits in allen Budgets für das laufende Jahr entsprechende Vorkehrungen getroffen und Puffer eingebaut. Bei den durch uns betreuten Mietliegenschaften haben wir die Aktontozahlungen erhöht, wenn mit entsprechenden Mehrkosten zu rechnen ist.

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